Bekanntlich gibt es viele Wege, um an sein Ziel zu kommen; aber letztlich muss man einen gehen, um anzukommen. Die aktuellen politischen Vorgaben zur Pandemie sind sehr weitreichend (und es werden noch weitere folgen).

Aber sie dienen dem einen Ziel, nämlich diese schreckliche Krankheit zeitlich zu verlangsamen, um damit die Krankheitszahlen kleiner zu halten und die medizinische Versorgung für alle aufrecht zu erhalten. Für manchen Gewerbetreibenden bzw. Einzelhändler können diese Einschränkungen massive wirtschaftliche Auswirkungen haben. Aber wir müssen diesen Weg gehen, da es vorliegend um das Leben von unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern geht, gerade um das der Schwächeren. Und es geht um unser gemeinsames Zusammenleben, um unsere Solidarität, unser Gemeinwesen.

Der Gewerbeverein Trossingen ist ein kleiner Verein, aber voller Tradition. Wir möchten, wann immer möglich, unseren Mitgliedern Hilfestellungen in der Krise leisten. Sprechen Sie uns an.

Aktuelle Entwicklungen werden wir aufgreifen und kommunizieren. Einstweilen verweisen wir auf die offiziellen Webseiten der Stadt Trossingen mit dem Link auf die aktuelle Corona-Verordnung der Landesregierung

Um den großen Herausforderungen für die deutsche Wirtschaft zu begegnen, hat die Bundesregierung das weitreichende Maßnahmenpaket „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ beschlossen.

Das Maßnahmenpaket zur Abfederung der Auswirkungen des Corona-Virus richtet sich an Beschäftigte und Unternehmen, die von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen sind, und beruht auf vier Säulen (vgl. auch https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200313-schutzschild-fuer-beschaeftigte-und-unternehmen.html). Hierunter fällt ein Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen, insbesondere zur Ausweitung der bestehenden Programme für Liquiditätshilfen:

  • beim KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit: Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) Erhöhung der Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) auf bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR.
  • beim Programm für größere Unternehmen: Anhebung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR und Erhöhung der Risikoübernahme auf bis zu 70%.
  • bei Bürgschaftsbanken: Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrags auf 2,5 Mio. EUR; eigenständige Bürgschaftsentscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 EUR innerhalb von 3 Tagen; Erhöhung der Betriebsmittelobergrenze von 35 % auf 50 %; Anhebung des Risikoanteils des Bundes bei den Bürgschaftsbanken um 10 %
  • Darüber hinaus sind zusätzliche KfW-Sonderprogramme für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, geplant. Für diese Programme sind Risikoübernahmen bei Betriebsmitteln bis zu 80 % und bei Investitionen bis zu 90 % vorgesehen.
  • Zur beschleunigten Abwicklung der Verfahren wird die KfW bei Kreditbeträgen bis zu 3 Mio. Euro die Risikoprüfung der Finanzierungspartner (Hausbanken) übernehmen und auf eine eigene Risikoprüfung verzichten. Bei Kreditbeträgen zwischen 3 und 10 Mio. Euro wird es ein vereinfachtes Verfahren geben.

Bitte sprechen Sie bei Bedarf Ihre Kreditinstitute, die Volksbank Trossingen eG und die Kreissparkasse Tuttlingen an.

Wir sind für Sie da! Bleiben Sie Gesund!

Gewerbeverein Trossingen
Stefan Kern / Sascha Schworm